Lexikon › Stichworte: Grenzgänger-Bewilligung mit Wochenaufenthalt, G-Ausweis, Grenzgänger, Internationale Wochenaufenthalter
Grenzgänger-Bewilligung mit Wochenaufenthalt (G-Ausweis)
Wer als Grenzgänger oder Grenzgängerin eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben will, braucht eine Grenzgänger-Bewilligung. Das Gesuch ist mit dem Formular "Gesuch Ausländerbewilligung (A1)" bei der Gemeinde, in der der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sein/ihr Domizil hat, einzureichen.
Grenzgänger als Wochenaufenthalter
Grenzgänger
müssen nicht jeden Tag an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren. Sie
können wählen, ob sie täglich ausreisen oder ob sie sich als Wochenaufenthalter
in der Schweiz aufhalten wollen. Grenzgänger, die nur wöchentlich an
ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren, haben dies bei der Einwohnerkontrolle
am Arbeitsort und - sofern nicht identisch - am Wochenaufenthalterort
anzumelden. Im Ausländerausweis werden nur der Arbeitgeber und die Wohnadresse
im Ausland eingetragen. Die Adresse als Wochenaufenthalter bleibt unberücksichtigt.
Quelle: Kanton Graubünden, Kanton Zug
«Wer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz hier für kurze Dauer oder als Grenzgänger oder Wochenaufenthalter in unselbständiger Stellung erwerbstätig ist, entrichtet für sein Erwerbseinkommen die Quellensteuer nach den Artikeln 83–86.»
Quelle: Art. 91 DBG [Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer, SR 642.11]).