Lexikon › Stichworte: Krankenkasse, Krankenkassen-Prämie
Krankenkassen-Prämie bei Wochenaufenthalt
Für die obligatorischen Krankenkassen-Prämien ist der gesetzliche Wohnsitz gemäss Art. 23 ZGB massgebend. Also der Ort, wo man angemeldet ist und die Steuern bezahlt.Auch bei Wochenaufenthalt gilt der gesetzliche Wohnsitz für die Berechnung der Krankenkassen-Prämie.