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Lexikon Stichworte: Krankenkasse, Krankenkassen-Prämie

 

Krankenkassen-Prämie bei Wochenaufenthalt

Für die obligatorischen Krankenkassen-Prämien ist der gesetzliche Wohnsitz gemäss Art. 23 ZGB massgebend. Also der Ort, wo man angemeldet ist und die Steuern bezahlt.

Auch bei Wochenaufenthalt gilt der gesetzliche Wohnsitz für die Berechnung der Krankenkassen-Prämie.