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Lexikon Stichworte: Auto, Fahrzeug, Kontrollschild, Strassenverkehrsamt

 

Wochenaufenthalter können die bisherigen Kontrollschilder behalten

«Der Wohnsitz des Halters gilt als Standort bei Fahrzeugen, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons verwendet und durchschnittlich mindestens zwei Mal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters/in untergebracht werden. Wochenaufenthalter/innen benötigen deshalb keine Kontrollschilder des Arbeitskantons.»

Quelle: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St. Gallen