Lexikon › Stichworte: Nebenerwerb, Nebenerwerbstätigkeit, Teilzeiterwerbstätigkeit, Politische Tätigkeit
Nebenerwerb
Wenn Wochenaufenthalter eine Nebenerwerbstätigkeit oder Teilzeiterwerbstätigkeit (z.B. Mitarbeit im elterlichen Geschäft oder Landwirtschaftsbetrieb) ausüben, kann dies als Indiz für besonders starke familiäre und gesellschaftliche Beziehungen am Wochenendort gelten.
Politische Tätigkeit
Wenn Wochenaufenthalter ein politisches Amt ausübt, kann dies als Indiz für besonders starke Beziehungen am Wochenendort gelten.
2P.86/2006
«Allerdings hilft der Beschwerdeführer in seiner
Freizeit im elterlichen Landwirtschaftsbetrieb
mit. Diesem Umstand ist beispielsweise im Urteil 2P.25/1993 vom 20.
Januar 1994 (in ASA 63 836 E. 3b) eine gewisse Bedeutung zugemessen
worden. Indessen scheint es sich vorliegend bei diesem Heimwesen aufgrund
der Angaben des Beschwerdeführers bloss um einen kaum existenzsichernden
Kleinbetrieb (mit Garten, Wiesen, Acker, Wald und Weiden), offenbar
ohne (arbeitsintensive) Tierhaltung, zu handeln. Ausserdem helfen auch
die anderen Geschwister in einem nicht weiter bekannten Umfang aus.
Um eine eigentliche Nebenerwerbstätigkeit scheint es, anders als beispielsweise
im
Urteil 2P.179/2003 vom 17. Juni 2004, nicht zu gehen.»
Das Bundesgericht hat hat die Beschwerde abgewiesen.
2P.159/2006
«In der Gemeinde A. (SO) übt
der Beschwerdeführer zwei wichtige politische Ämter aus: Er ist sowohl
Präsident der Wasserversorgungskommission, welches Amt ihn etwa 6 Stunden
pro Woche beansprucht, wie auch Mitglied der Gemeindeorganisation. Zudem
ist er gesellschaftlich engagiert als Mitglied der örtlichen CVP und
des dortigen Schützenvereins sowie als Passivmitglied einer lokalen
Musikgesellschaft.»
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen.
2P.179/2003
«An den Wochenenden ist der
Beschwerdeführer im elterlichen Heizungs- und Sanitärinstallationsgeschäft
tätig, wo er Planungen und Offerteingaben für das technische Büro erledigt.
Diese Arbeit mit einem Pensum von etwa 10% ist mehr als nur ein Aushilfstätigkeit,
weil sie andauert, regelmässig erfolgt und mit Verantwortung verbunden
ist.»
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen.