Lexikon › Stichworte: Interkantonale Doppelbesteuerung
Interkantonale Doppelbesteuerung
Rechtsmittel gegen Einkommens- und Vermögenssteuerveranlagungen
Eine interkantonale Doppelbesteuerung, welche nach Art. 127 Abs. 3 BV untersagt ist, liegt vor, wenn derselbe Steuerpflichtige von zwei oder mehr Kantonen für den gleichen Zeitraum und für das gleiche Einkommen oder Vermögen besteuert wird.
Der Pflichtige kann sich dagegen mit einer
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
an das Bundesgericht wehren. Dabei konnte er früher (bis zum Inkrafttreten
des BGG am 1. Januar 2007) die kantonalen Rechtsmittelinstanzen überspringen
und direkt an das Bundesgericht gelangen; ein letztinstanzliches Urteil
des Kantons musste in diesen Fällen nicht vorliegen. Seit des Inkrafttretens
des BGG muss auch in Fällen der interkantonalen Doppelbesteuerung zuerst
der kantonale Instanzenzug ausgeschöpft werden (Art. 86 Abs. 1 lit.
d BGG).
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Rechtsmittel
gegen Einkommens- und Vermögenssteuerveranlagungen
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Juli 2009
Gravierende Auswirkungen: Interkantonale Doppelbesteuerung nach dem Regime des Bundesgerichtsgesetzes
Das in der Bundesverfassung verankerte Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung bezweckt, dass ein Steuerpflichtiger nicht von mehreren Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und für die gleiche Zeit zu ähnlichen Steuern herangezogen wird. Das neue Bundesgerichtsgesetz erschwert es dem Bürger, sich gegen diese Doppelbesteuerung zu wehren.
Auf den 1. Januar 2007 ist das neue Bundesgerichtsgesetz in Kraft getreten und hat das Organisationsgesetz (OG) ersetzt. Anlässlich der Gesetzesrevision haben sich im Bereich der interkantonalen Doppelbesteuerung gravierende Veränderungen ergeben. Nach dem alten Recht war es möglich, das Bundesgericht bei einer vorliegenden interkantonalen Doppelbesteuerung direkt anzurufen. Seit dem 1. Januar 2007 ist dies nicht mehr möglich, was für die Steuerpflichtigen, die mit einer interkantonalen Doppelbesteuerung konfrontiert sind, erhebliche Nachteile mit sich bringt.
Quelle: www.veb.ch, Martin Loosli, 3. Februar 2010
Links
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Wikipedia: Interkantonales Doppelbesteuerungsverbot
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Steuerverwaltung Graubünden: Interkantonale Doppelbesteuerung